Gemeinderat

Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ergibt sich aus §29 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Im Fall der Ortsgemeinde Burg ergibt sich hier die Zahl von 8 Ratsmitgliedern (resultierend aus der Einwohnerzahl, die mit 420 zwischen 300-500 Mitbürgerinnen und Mitbürgern liegt). Zusätzlich gehören beratend ein Ortsbeigeordneter dazu, der sein Mandat als Ratsherr aufgegeben hatte und der vorsitzende Ortsbürgermeister. Der Rat beschließt in allen Belangen des Haushaltes und sich anschließender Satzungen. Als Beispiele hier sind die Friedhofsgebührensatzung, die Wegesatzung oder auch Hundesteuergebührensatzung genannt. Jedes Ratsmitglied ist gleichzeitig auch in mindestens einem Sachausschuss vertreten.