Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser Ausschuss besteht aus vier Ratsmitgliedern, wovon traditionell der dienstälteste Ratsherr den Vorsitz übernimmt. Sinn und Zweck dieses Ausschusses ist die Kontrolle von Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordneten sowie die Rechnungslegung der hauptamtlichen Verwaltung, welche im Auftrag der Ortsgemeinde tätig wird. Hierzu werden alle Belege und Auszahlungsanweisungen vorgelegt und überprüft. Erst nach erteilter Entlastung kann die kommunale Aufsichtsbehörde die Unbedenklichkeit gegenüber dem Ortsbürgermeister bescheinigen.